Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
Postgeschichte Am: 21.05.2020 21:00:08 Gelesen: 15796# 10@  
Hallo Wim,

entschuldige, wenn ich als Nichtjurist den von Dir aufgezeigten Weg nicht teile. Du gibst zwar eine Reihe von wohl richtigen Fundstellen an, aber überlässt den Usern die Anwendung derselben. Sage doch, was an meinen Ausführungen falsch ist und was ist an deinen Ausführung richtig?

In dem letzten Link von Wikipedia führst Du z.B. an:

Postgeheimnis: https://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis

Darin steht im 3. Absatz:

Damit ist sein Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als im Briefgeheimnis, das nur verschlossene schriftliche Mitteilungen schützt, die eine von außen sichtbare Empfängerangabe enthalten; denn es umfasst grundsätzlich alle Postsendungen von der Übernahme der Sendung durch das Postunternehmen bis zu ihrer Auslieferung an die Empfänger.

Diese Vorschrift sagt nichts anderes aus, als in meinem o.a. Beitrag. Bitte die letzte Passage lesen: "denn es umfasst grundsätzlich alle Postsendungen von der Übernahme der Sendung durch das Postunternehmen bis zu ihrer Auslieferung an die Empfänger". Wenn Du meinst, daß meine Erklärungen falsch sind, zeige doch bitte die Lösung.

Gruß
Postgeschichte
 
Quelle: www.philaseiten.de
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