Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
bovi11 Am: 21.05.2020 23:00:28 Gelesen: 15660# 22@  
@ Wim Ehlers [#21]

Den Inhalt eines Schreibens, das rechtmäßig in meinen Besitz gelangt ist, kann ich in aller Regel veröffentlichen oder auch nicht.

Ich bin dazu befugt!

Da Detlev die unter [#1] gezeigte Postkarte vermutlich rechtmäßig besitzt, ist er auch befugt, den Inhalt zu veröffentlichen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/14333
https://www.philaseiten.de/beitrag/233997