@ Wim Ehlers
[#15]Hallo Wim,
wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn ein Empfänger einen Brief (geöffnet oder ungeöffnet) ohne Kommentar verschenkt? Gilt dann das Briefgeheimnis?
Wenn dann der Beschenkte den Briefinhalt veröffentlicht: Macht er sich dann ggfs. strafbar, wenn der Empfänger klagt? Wie ist dann die "Chance" auf Strafe (Stichwort: Aussage gegen Aussage oder Stichwort: wegen Nichtigkeit eingestellt)?
Noch deutlicher: Muss ein Kläger nachweisen, dass das Briefgeheimnis verletzt wurde, oder muss ein Beklagter nachweisen, dass ihm erlaubt wurde, den Brief zu veröffentlichen?
Beste Grüße
Stephan