Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
drmoeller_neuss Am: 22.05.2020 00:43:05 Gelesen: 15454# 35@  
@ bovi11 [#25]


Ich wiederhole mich: Durch das Verschenken gelange ich rechtmäßig an den Brief und dessen Inhalt und kann i.d.R. damit machen, was ich will:


Nun sind viele Belege nicht durch den Absender oder Empfänger verschenkt worden, sondern aus dunklen Postkanälen in Sammlerhände gelangt oder aus dem Altpapier gefischt worden.

Ich habe selbst viele Telegramme aus der DDR und der Nachwendezeit und weiss, dass der Lastwagen, der das Altpapier aus dem Postamt entsorgen sollte, in eine private Garage umgeleitet wurde. Ich nenne keine Details, aber der aufmerksame Sammler weiss, dass solche frankierten Telegramme aus wenigen Orten gehäuft vorkommen. :-)

Das Postgeheimnis geht weiter als das Briefgeheimnis, das nur verschlossene schriftliche Mitteilungen schützt, also keine Postkarten. Die Verletzung des Briefgeheimnisses verjährt in drei Jahren.

Das Zeigen von Brieftexten verletzt nicht das Post- und Briefgeheimnis, wenn der Brief nicht unbefugt geöffnet wurde. Dagegen können Persönlichkeitsrechte tangiert sein, unter Umständen auch Urheberrechte.

Vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechtes enden zehn Jahre nach dem Tod der Person, während ideelle Bestandteile länger über den Tod hinaus geschützt sein können.

Wenn also der Briefinhalt ein ausführliches Attest über eine schizophrene Persönlichkeitsstörung des Empfängers beinhaltet, würde ich das nicht zeigen oder zumindest den Namen schwärzen, selbst wenn der Empfänger nicht mehr lebt. Gegen einen normalen Reisebericht wird nichts einzuwenden sein.

Bei Belegen geht es in der Regel nur um Adressen. Die Kombination von Absender und Adressat kann natürlich Persönlichkeitsrechte verletzen, so habe ich eine Reihe Postkarten kurz nach der Wende aus der DDR, wo man bei einem einschlägigen Versandhaus in Flensburg um Informationsmaterial und diskreten Versand desselbigen gebeten hat. In der DDR gab es bei diesen Artikeln einen grossen Nachholbedarf :)

Da sollte man den Absender schon abdecken, bevor man solche Belege offen zeigt. Der Adressat ist weniger kritisch, obwohl ich auch schon hier Sammlerfreunden geraten habe, an eine bestimmte, in Pullach ansässige Behörde gerichtete Briefumschläge nicht öffentlich zu zeigen. Im Interesse der Sicherheit der BRD (und der eigenen :D ) sollte man in diesem Fall besser zur Schere greifen und sich an den Briefausschnitten bzw. abgelösten Marken erfreuen.

Das Finanzamt wird es dagegen wenig stören, wenn Korrespondenz gezeigt wird.

Die mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Hier muss aber die schöpferische Gestaltungshöhe überschritten sein. Das ist bei einem einfachen Postkartentext "Gruss aus . . ." sicher nicht der Fall.

Im Einzelfall kann auch der Datenschutz belangt sein. Solange der Name an der Klingel steht, ist die Adresse ohne weiteren Zusammenhang unkritisch.

FAZIT: gesunder Menschenverstand beim Zeigen von Brief- und Postkartentexten. Versetzt Euch in Euren verstorbenen Großonkel: würde es ihn stören oder nur ein müdes Achselzucken auslösen?

@Wim: ich gehe davon aus, dass Ihr das auch so in der Zeitungsredaktion gehandhabt habt. Ich bin als Herausgeber einer Studentenzeitung jedenfalls damit nie auf die Schnauze geflogen.

Bei Belegen im Zweifelsfall den Namen abdecken und die Hausnummer, dass sollte genügen, um eine Zuordnung zu einer bestimmten Person unmöglich zu machen.

Vielleicht gibt ja der Michel einmal eine Gesetzessammlung für Philatelisten heraus.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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