Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
ChristianSperber Am: 30.05.2020 17:42:11 Gelesen: 70571# 160@  
@ Regis [#149]
@ dr31157 [#151]
@ Regis [#152]

Hallo allerseits,

zu "Collect-Porto" kann ich nichts beitragen.

Allerdings bin ich der Meinung, dass die 10c-US-Portomarke einen ganz anderen Hintergrund hat, nämlich die Zollbehandlung dieser Sendung.

Der Absender hat unter der Adresse angegeben, dass die Sendung Briefmarken enthielt.

Der Stempel "Supposed liable to customs duty" bedeutet, dass die Sendung dem Zollamt vorzuführen war. Das Zollamt entschied, dass kein Zoll zu entrichten war (blasser Stempelabdruck "Duty waived").

Seit dem 1.10.1925 waren 10 Cent Nachgebühren für die Zollbehandlung zu erheben [1], Kapitel 22. Seit dem 1.7.1930 gab es eine höhere Gebühr für die Zollbehandlung von Paketen, daher der Stempel "Letter Package. Collect 10 cents".

Ich habe verschiedene Briefe in meiner Sammlung, die dieses Vorgehen dokumentieren. Aber das gehört jetzt wirklich nicht mehr in diesen Thread.

Gruß

Christian

[1] A.S. Wawrukiewicz, H.W. Beecher: U.S. International Postal Rates, 1872-1996. Portland, 1996.
Hinweis: Es gibt eine zweite Auflage dieses Buches, die ich allerdings nicht besitze.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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