@ SH-Sammler
[#314]Aus Schweizer Sicht müsste jedoch unten die 80 stehenDas stimmt so nicht, denn gemäß UPU-Regel wurde immer der normale Auslandstarif für einen Brief angesetzt, nicht der ermäßigte.
Aber wie dem auch sei. Die deutsche Post hat sich nur nach dem Tax-Bruch des Absendelandes zu richten, wie falsch der auch immer wäre.
Das Einziehungsentgeld war lt. Michelhandbuch ab 1.1.79 50 Pfg
Aus meiner Sicht wäre daher meine Rechnung richtig: 70/90 x 90 = 69,3 + 50 Pfg Einzugsgebühr =119 Pfg
Wendet man aber die deutsche Briefgebühr bis zum 31.12.78 mit 70 Pfg an, dann würde die Rechung stimmen
70/90 x 70 = 54,39 + 50 Pfg Einzugsgebühr =104 Pfg
Vielleicht liegt hier die Lösung, der Postbemate hatte noch die alte deutsche Auslansbriefgebühr im Kopf.
Gruß
Bernd