Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 05.06.2020 21:30:09 Gelesen: 1804772# 8365@  
Guten Abend!

@ 890christof [#8364]

Hallo Christof,

zu Deinem ersten im übrigen korrekt frankierten Beleg kommt hier meine Interpretation (so steht es jetzt auch in der Belegedatenbank):

Fernpostkarte mit Mi-Nr. 328, zum 4-fachen Nennwert verwendet. Die Karte trägt zwar die Aufschrift "Bücherzettel", hierbei waren aber nur "die bestellten oder angebotenen Werke handschriftlich oder mechanisch zu bezeichnen und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teilweise zu streichen bzw. zu unterstreichen" (§ 7 Abs. 12 Postordnung), um in den Genuss des preisgünstigeren Versandes als Drucksache zu gelangen. Auf der Karte steht jedoch desweiteren "Unter gefl. Berücksichtigung meines Guthabens vom 10. Okt. ..., mit Grundzahl 2,80 gutgeschrieben. Restbetrag erfolgt sofort entspr. Rechnung der Sendung." Dieser Zusatz erfüllt die "Eigenschaft einer besonderen, selbstständigen Mitteilung" und schließt damit die Beförderung als Drucksache aus (§ 7 Abs. 11 PO). Die Sendung war also als Postkarte freizumachen. Interessantes Stück finde ich.

Von mir gibt es diesen Brief:



Die Firma J. Fuchs Kupferschmiede, Installation und Autogene Schweißerei sandte diesen am 27.8.1923 (PP 16) nach Bremen. Frankiert wurde portogerecht mit 2 mal Mi 262 a = 20 Tausend Mark.

Gruß Michael
 
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