@ Rainer HH
[#8]Dein Beispiel stellt sehr gut den Unterschied zwischen Gebotsauktion (oder Ausruf gegen Gebot) und "klassischer Auktion" dar. Es suggeriert aber auch, dass bei der "klassischen Auktion" grundsätzlich streng interessenwahrend verfahren wird. Dies ist aber leider nicht immer der Fall. Viele Auktionshäuser weisen in ihren Versteigerungsbedingungen darauf hin, wenn sie so verfahren.