Thema: Ebay: Eigene Erfahrungen als Käufer oder Verkäufer
reichswolf Am: 03.01.2010 17:38:31 Gelesen: 83156# 35@  
@ Sammelfreak

§86a spielt für ebay gar keine Rolle, auch wenn das häufig so dargestellt wird. Ebay hat einfach das Hausrecht und kann eigene Regeln nach Belieben festlegen, solange sie nicht im Widerspruch zu geltendem Recht stehen. Im Prizip könnte ebay auch den Handel mit Kaffeetassen verbieten, und das ohne die Notwendigkeit einer Begründung.

Im Falle der fraglichen Ganzsachen, Bücher uvm. verstehe ich sogar, warum man den Handel damit untersagt. Wenn das eine Entscheidung auf ethischer Grundlage war, habe ich sogar Hochachtung vor denen, die sie trafen. Bedenkenlosen Umgang mit der Nazizeit findet man oft genug, auch bei echten Auktionshäusern, und die Möglichkeiten der Sammlerschaft, die gewünschten Artikel dennoch zu erwerben oder veräußern, sind im Grunde nicht eingeschränkt, da es genug Alternativen zu ebay gibt.

Beste Grüße,
Christoph
 
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