@ MichaelS
[#306]Hallo Michael.
wie falsch der belgische Taxbruch auch immer war musste die Deutsche Post nicht interessieren
Nach UPU Regeln wurde das deutsche Nachporto nach folgender Formel berechnet:
Tax-Bruch des Absendelandes * dem Porto eines deutschen Auslandsbriefes + Einziehungsgebühr.
3/25 * 140 = 16,8 Die Einziehungsgebühr war ab 1989 80 Pfg, also hätte danach das Nachporto eigentlich 96,8 = 97 Pfg betragen dürfen.
Gruß
Bernd