Thema: Delcampe und der Umgang mit Fälschungen
DL8AAM Am: 16.06.2020 20:13:50 Gelesen: 39378# 159@  
@ bovi11 [#154]

95% Fälschungen bei allen besseren Briefmarkenausgaben zu befreien, muß man sich gefallen lassen, als ...

Wenn jemand komplett ohne eigenes Wissen und Expertise bessere, fälschungsgefährdete Briefmarkenausgaben auf irgendwelchen Internetplattformen, die (bekannt-bewusst) keine Nicht-Fälschungs-Garantie abgegeben, von unbekannten Händern, ohne ladungsfährige Adresse, kauft, womöglich Geld per Überweisung an irgendwelche Konten im Ausland schickt, ohne "Pay-Pal-Garantie", dann muss derjenige sich auch gefallen lassen, als ... bezeichnet zu werden.

Delcampe, Ebay sind ideal für günstiges Basismaterial. Und das war's. Wenn man Wertvolles erwerben will, geht man zum bekannten Fachhändler oder aber ich bin informiert und weiss was ich dort tue. Mehr braucht man eigentlich nicht dazu zu sagen. Und wenn ein potentieller Käufer denkt, er hat gerade auf Delcampe eine bisher unbekannte Blaue Mauritius gefunden und er würde für 1000 Euro den Fang seines Lebens machen, um sich dann anschliessend mit Entdeckerruhm überhäuft, auf ewig in der Karibik niederzulassen, dann ist dem nicht mehr zu helfen bzw. dem "gönnt" man es sogar fast - oder er agiert bei einem "10 Euro" Angebot eines unwissenden Erben sogar genauso bösglaubig, wie böse Fälschungsanbieter. Beide wollen das Gegenüber über's Ohr hauen.

Was nicht heissen soll, dass man Händler die vorsätzlich Fälschungen als Originale anbieten, nicht auch strafrechtlich verfolgen bzw. aus dem Verkehr ziehen sollte, insbesondere und ganz speziell bei gewerblich agierenden Betrüger bzw. bei Betrügern, die den Eindruck von "Fachhändlern" erwecken. Da hört der Spass wirklich auf, denn das untergräbt den "Glauben" an den ehrliche Fachhändler. Hier muss Delcampe wirklich eingreifen.

Deine genannte "baulich einwandfreie Ausstattung", die der Vermieter dem Mieter garantieren muss, hat aber nichts mit Delcampe zu tun. Sondern das Äquivalent wäre die "datenschutzrechtlichen" Sicherheiten, die der Plattformbetreiber (Vermieter) dem Händler (Mieter) garantieren muss. Der Platformbetreiber handelt ja nicht mit den Käufern. Du vergleichst da irgendwie Äpfel mit Birnen. Ich vergleiche aber sowieso lieber nicht Ladenvermieter/Ladenmieter mit dem System Delcampe, da bin ich bei Dir, das passt wirklich nicht, sondern viel lieber das Hintertupfinger Tageblatt und seine Kleinanzeigen schaltenden Kunden mit Delcampe. Das ist da ja auch nicht für mangelhafte Gebrauchtwagen verantwortlich. Er prüft nicht einmal, ob die Wagen gestohlen sind. Auch erwartet hier keiner, dass er die Echtheit von Pokémon-Karten durch freiwillige Prüfer kontrollieren lässt - unabhängig von einer eventuellen Sperre für weitere Anzeigen, die ein gutes Tagesblatt womöglich aussprechen sollte. Delcampe ist hier nur ein elektronisches Anzeigenblatt. Delcampe darf gerne auch mal gegen "geschäftsschädigende" Kunden vorgehen und sperren, aber ich als Käufer darf (und kann) von Delcampe, vom Anzeigenblatt, keinen umfassenden Schutz erwarten oder gar einfordern.

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4468
https://www.philaseiten.de/beitrag/236883