Thema: Delcampe und der Umgang mit Fälschungen
Bicyclestamps Am: 17.06.2020 00:32:24 Gelesen: 39326# 160@  
@ bovi11 [#154]

Der Anbieter einer Onlineplattform hingegen haftet z.B. auch gegenüber einem Marken- oder Patentinhaber oder auch gegenüber einem Urheber, wenn rechtsverletzende Waren über die Plattform angeboten werden und der Betreiber der Plattform bösgläubig gemacht wurde.

Kann man jemanden bösgläubig machen? Wie und wer macht das? Man kann bösgläubig sein. (Bösgläubigkeit ist allgemein das Wissen oder grob fahrlässige Nichtwissen um einen rechtlich bedeutsamen Umstand beim Erwerb beweglicher Sachen. rechtslexikon.net)

Aber das muss man erst einmal nachweisen und nicht unterstellen.

Grundsätzlich gilt keine generelle Haftung der Online-Marktplätze für fremde Inhalte.

"Ein Online-Marktplatz haftet erst, wenn er auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist, also mithin erst ab Kenntnis der Rechtsverletzungen, die auf seinem Portal von Dritten begangen werden. Erfolgt eine Überprüfung der durch den Nutzer einer Internethandelsplattform eingestellten Angebote nicht, macht sich der Betreiber der Plattform diese Inhalte insoweit nicht zu Eigen und kann somit auch nicht in die Verantwortung gezogen werden. So hat dies beispielsweise das Landgereicht Düsseldorf vor etlichen Jahren entschieden (Urteil vom 19.03.2008, Az.: 2a O 314/07)." (https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/7419-themenreihe-mit-haftung-der-online-marktplaetze-fuer-rechtsverstoesse-der-nutzer)

D.h. der Portalbetreiber haftet erst, wenn er es a) selbst feststellt oder b) darauf hingewiesen wird.

a) hieße: der Betreiber muss alles kontrollieren. Bei der Menge unmöglich.
b) hieße: Von wem? Gerade bei alten und teuren Ausgaben wird es da wohl etwas problematisch, den Marken-, Patentinhaber oder Urheber wieder aus der Gruft zu holen. Oder vielleicht vom kundigen Sammler? Aber dann ist man ja laut charly999 [#158] ein Selbstdarsteller, der unter chronischer Melderitis leidet (welch arrogante Diskreditierung, genauso wie die Ausfälle in [#138]).

Ich bleibe dabei: Der Drecksack ist der betrügerische Verkäufer und nicht ein herbeiargumentierter Stellvertreter.

Bleibt gesund,
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4468
https://www.philaseiten.de/beitrag/236902