Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
dr31157 Am: 24.06.2020 12:44:00 Gelesen: 69946# 173@  
@ Regis [#172]

Hallo Regis,

inwiefern war das korrekt? Die beiden Nachnahmekarten kommen von der gleichen Dienststelle. Der Einkommensteuereinzug war ja kein Einzelfall für die Behörde. Vom Sachverhalt kein großer Unterschied.

Aber, befindet sich nicht auf der Rückseite für eine Druckache bereits zu viel handgeschriebener Text? Mußte das nicht von der Post moniert werden? Dann wäre ja die andere Nachnahmekarte als Postkarte überfrankiert gewesen.

Aber zu Nachnahmen habe ich leider in meiner Literatur nichts zu diesem Thema gefunden.

Viele Grüße
Detlef
 
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