Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
Regis Am: 24.06.2020 16:01:55 Gelesen: 70041# 174@  
@ dr31157 [#173]

Solche Formulare fallen an sich unter Drucksache. Da der Empfänger alle Gebühren bezahlen musste (einschließlich Postgebühren) hätte er sich über 5 Pfennig beschweren können. Aber wer streitet um 5 PF mit dem Finanzamt ? Mit korrekt meine ich - zulässig - da der Grad der Ressourcenverschwendung gering ist.

Mit bestem Gruß Regis
 
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