@ Gernesammler
[#323]Das sind die alten Tarife als die Nachnahmesendungen noch bei der Fahrpost angesiedelt waren. Dort waren die Gebühren von der Entfernung und dem Nachnahmebetrag abhängig. Ab dem Jahr 1890 wurde die Nachnahme als Briefsendung behandelt und die Vorzeigegebühr betrug einheitlich 10 Pfennig und zwar überall im Deutschen Reich! Vergiss die bayerischen Gebührentabellen und verwende die von der Reichspost, da steht es richtig drin.
Gruß
wuerttemberger
Empfehlenswerte Literatur dazu: Schwarz, Konrad; Die Postnachnahmen und Postaufträge in der deutschen Postgeschichte; Deckers Verlag; Berlin 1939