Danke für die Erläuterungen. Die Verwendung von überdruckten Germania-Marken im Voraus zur Bezahlung der Ortsbeförderungsgebühren war demnach zulässig und gängige Praxis.
Da ich kommende Woche voraussichtlich nicht zu den Briefmarken komme, will ich heute abend noch einen weiteren Beleg einstellen.
Ganzsache Deutsche Post in Polen P 5 zu 7½ Pf. vom 7.3.1917 aus
Przasnysz (PA eröffnet am 11.10.1915) nach Offenbach, Ankunft 14.3.1917. Zensur:"Gepr. Übw.Stelle Posen".
hajo22