Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
inflamicha Am: 06.07.2020 10:06:27 Gelesen: 69694# 177@  
Hallo Detlef,

mit einem Postauftrag wurde die Post mit der Einziehung von Geldforderungen (z.B. fällige Wechsel) beauftragt. Die Gebühr hierfür war eine sogenannte zusammengesetzte Gebühr aus Einschreibgebühr (deshalb der R-Zettel) und einer Vorzeigegebühr, bei Deinem Beleg also 12 Pf. Briefporto und 50 Pf. für den Postauftrag aus 30 Pf. Einschreibgebühr und 20 Pf. Vorzeigegebühr = 62 Pf. Gesamtgebühren.

Gruß Michael
 
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