Thema: Fälschungsanbieter auf ebay: Sind Screenshots der Seite erlaubt ?
Lars Boettger Am: 11.07.2020 13:51:34 Gelesen: 1108# 2@  
Hallo Thomas,

zum einen wäre es mir sehr recht, wenn das Angebot über die bekannte Email-Adresse gemeldet wird, d.h. an die BDPh-Fälschungsbekämpfung und nicht über Ebay, da dies meist nutzlos ist.

Ich persönlich sehe bei Scans von Briefmarken nicht die notwendige "Schöpfungshöhe", um ein Urheberrecht zu reklamieren. Von daher würde ich hier keine Screenshots einstellen, sondern nur die Scans der Marken. Text würde ich kopieren und dann als Zitat hier mit Anführungsstrichen einfügen.

Beste Grüße!

Lars

[Beiträge [#1] und [#2] redaktionell ausgelagert aus dem Thema "Fälschungsbekämpfung: Anbieter bei Ebay auf Dummenfang"]
 
Quelle: www.philaseiten.de
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