@ alsa
[#1]Hallo,
ist die Marke gestempelt?
Die Stellung der Signierung gilt für eine
gestempelte gezähnte Aufdruckmarke (siehe BPP-Prüfordnung, Ziffer 6, Abbildung 1 B).
Da das gezeigte Stück aber eine offensichtlich einwandfreie Gummierung hat, könnte man eventuell eine Stempelfälschung und damit einhergehend, eine Prüfzeichenfälschung vermuten.
"lueckel2010"