Bahnpost: Zehnfachfrankatur vom 23.6.1948 aus der ersten BriefkastenleerungHallo zusammen,
in welcher Form erfolgte die Behandlung von zehnfachfrankierten Bahnpost-Belegen am 23.6.1948?
Grundsätzlich waren Zehnfachfrankaturen aus der ersten Briefkastenleerung des 23.6.48 zulässig.
Bahnpost-Stempel weisen keine Uhrzeit aus.
Wurden bei Strecken, die am Tag mehrfach befahren wurden,ab der 2. Befahrung die Zehnfachfrankaturen beanstandet?
Oder denke ich da einfach zu speziell?
Hier zwei Belege vom 23.6.1948:
Der erste Beleg lief als Zehnfachfrankatur, der zweite wurde mit einer neuen 44 I zusätzlich frankiert.
Gruß
Guntram