Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
2huhu Am: 14.07.2020 20:48:10 Gelesen: 69213# 181@  
@ dr31157 [#180]

Hallo Detlef,

seit dem 01.07.1906 wurde im Deutschen Reich bei Drucksachen nicht mehr zwischen Orts- und Inlandsverkehr unterschieden. Es galt auch im Ortsverkehr der Inlandstarif. 1938 kostete eine Inlandsdrucksache 21 - 50 Gramm 4 Pfennig; deine Sendung ist also um 2 Pfennig überfrankiert. Überfrankaturen werden von der Post nicht beanstandet.

Eine Kennzeichnung als "Drucksache" wurde empfohlen ist aber nicht zwingend notwendig. Eine Drucksache durfte in Kartenform oder als nicht verschlossenen Umschlag verschickt werden; dein offener Umschlag ist also regelkonform.

Grüßle

Holger
 
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