Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
drmoeller_neuss Am: 15.07.2020 15:43:56 Gelesen: 13714# 71@  
@ tomato [#70]

Postkarten und ihre Texte fallen nicht unter dieses Verdikt, denn dort gemachte Mitteilungen waren von Beginn an öffentlich.

Ich schätze Herrn Maassen als Autor sehr, aber hier liegt er leider daneben bzw. zieht die falschen Schlüsse.

Postkarten sind keine öffentliche Mitteilungen, sondern nur für den Empfänger bestimmt. Allerdings verzichten die mitwirkenden Personen auf einen besonderen Schutz der Mitteilung durch einen verschlossenen Briefumschlag. Das Postgeheimnis kann nicht verletzt werden.

Das hebelt aber noch lange nicht das Urheber- und Persönlichkeitsrecht aus. Beide Rechtskreise sind getrennt zu betrachten, es ist immer auf den Einzelfall abzustellen.

Dazu das KG Berlin in dem von Wolfgang Maassen zitierten Urteils (KG Berlin, Urteil vom 10.06.2015 – 24 U 101/14 – “Strittmatter-Brief”):

Briefe sind als Schriftwerke urheberrechtlich geschützt, wenn sie nicht nur Allerweltsmitteilungen enthalten, sondern eine geistige Leistung, die sich durch die Art der Sprachgestaltung oder der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen in Form und Inhalt von gewöhnlichen Briefen abhebt.

Das gilt auch für Postkarten, das Gericht hatte in diesem Einzelfall über einen Brieftext zu entscheiden und deswegen im Urteil von einem Brief geschrieben.

Es hängt konkret vom Postkartentext ab, ob die notwendige Werkqualität erreicht wird. Einfache Texte wie "Viele Grüsse aus Mallorca. Hier ist sehr heiss und wir sind jeden Tag am Strand" werden wohl keinen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können.

Die meisten Postkartentexte dürften keine Persönlichkeitsrechte belangen, sonst hätte sie der Absender nicht auf eine offenen Postkarte geschrieben.

Der umgekehrte Fall ist auch denkbar: ein ärztlicher Befund in Stichworten dürfte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, wohl aber die Persönlichkeitsrechte des Patienten beeinträchtigen.

Hier noch einmal die Webadresse der AIJP, des internationalen Presseverbandes der Philatelisten ohne den Punkt.

http://www.aijp.org
 
Quelle: www.philaseiten.de
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