@ tomato
[#73]Die Entscheidung des Kammergerichts vom 10. Juni 2015 zu Az. 24 U 101/14 behandelt einen außerordentlich speziellen Sachverhalt.
Philatelistisch interessante Belege, die unter diese Vorgaben fallen, mag es geben; mir sind jedoch in mehr als 5 Jahrzehnten keine solchen Exponate bekannt geworden.
Insofern ist dieses Urteil vorliegend ohne praktische Bedeutung.
Wer es lesen möchte:
https://openjur.de/u/874665.html