Thema: Erfahrungen mit SAFE bei Onlinebestellungen
bovi11 Am: 21.07.2020 08:23:55 Gelesen: 2695# 7@  
@ ligneN [#6]

"Und dann einfach anrufen, wie es mit den konkreten Lieferzeiten aussieht."

In Onlineangebote ist es verpflichtend, die hinreichend genauen Lieferzeiten anzugeben. Das hat der BGH bereits im Jahr 2005 klargestellt [1].

Kann (ausnahmsweise) einmal nicht unverzüglich geliefert werden, muß darauf im konkreten Angebot deutlich hingewiesen werden. Das ist im Übrigen ständige Rechtsprechung aller Instanzgerichte.

Selbst der Hinweis man liefere "in der Regel" innerhalb eines gewissen Zeitraums (z.B. 3-5 Tage) ist unzulässig, weil die Angabe "in der Regel" eben unbestimmt ist.

Die Informationspflicht folgt aus Art. 246a Abs. 1 Nr. 7 EGBGB [2].

Die Geschäftsbedingungen von Safe sind im Übrigen in etlichen weiteren Punkten nicht gesetzeskonform und angreifbar.

[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d0581175aaa8c7c4ccf3b58ce0a706e9&client=%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D&client=%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D&nr=32946&pos=0&anz=1
[2] https://dejure.org/gesetze/EGBGB/246a.html
 
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