Thema: Briefankündigung - ein Service von Deutsche Post AG und 1&1
nagel.d Am: 04.08.2020 17:56:47 Gelesen: 18823# 37@  
@ drmoeller_neuss [#36]

Was hinzukommt ist daß der Empfänger dann immer noch behaupten kann er hätte nichts bekommen und dabei ist der Nachweis auch mit Zeugen und Übergabeeinschreiben schwer zu führen. Die einzige Möglichkeit ist einfach das schreiben gegen Quittung direkt beim Empfänger oder Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Bei allen anderen Sachen steht dann Aussage gegen Aussage, selbst beim Einwurf in den Briefkastne des Empfängers mit Zeugen, welcher auch bestätigen kann das Schreiben wurde in den Briefumschlag gesteckt kann der Empfänger immer noch zunichte machen "Habe ich nie erhalten". und dann sind wir wieder ganz am Anfang.
 
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