Thema: Briefankündigung - ein Service von Deutsche Post AG und 1&1
drmoeller_neuss Am: 04.08.2020 21:35:39 Gelesen: 18697# 44@  
@ nagel.d [#43]
@ bovi11 [#42]

Die persönliche Zustellung mit Zeugen funktioniert in der Praxis sehr gut, wenn es nicht an der Entfernung zum Empfänger scheitert.

Zur Vollständigkeit möchte ich noch anmerken, dass natürlich niemand verpflichtet ist, kurz vor Mitternacht noch einmal in seinen Briefkasten zu schauen, ob Fristsachen darin liegen. Im Zweifelsfall gelten "spät eingeworfene" Schriftstücke erst am nächsten Werktag mit dem normalen Postgang als zugestellt.

Man muss auch auf den richtigen Briefkasten achten, gerade in Hochhäusern kann es mehrere Bewohner mit dem gleichen Nachnamen geben. Im Zweifelsfall besser vor Ort fragen.

Vor den blauen Briefen vom Gerichtszusteller haben Postzusteller auch heute noch Respekt, im Gegensatz zu Einschreiben werden die immer korrekt zugestellt, da die Post für die Folgen einer falschen Zustellung haftet. Als "Auftraggeber" muss man unbedingt auf eine korrekte Adresse achten, schon ein Buchstabendreher im Namen wird dazu führen, dass der Brief als "unzustellbar" zurückgeht.
 
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