@ drmoeller_neuss
[#44]Diese Praxis wurde natürlich vorausgesetzt.
Aber selbst bei Zustellung mit Zeugen kann der Empfänger bei unangenehmen briefen immer noch behaupten es wären nur leere Blätter im Brief gewesen (genauso wie bei der Zustellung mit Quittung bei persönlicher Übergabe). Wie Glaubwürdig im Streitfall ist läßt sich dehnen wie ein Kaugummi.