Thema: **** (?) (1) Saargebiet: Beleg- und Portobestimmung
dr31157 Am: 06.08.2020 10:19:44 Gelesen: 1071# 1@  
Hallo,

ich zeige hier ein interessantes Einschreiben vom 01.05.1920 der Landesbank im Saargebiet in Saarbrücken an die Firma Körting in Hannover-Linden.



Eigentlich müßte die Postgebührenberechnung für einen Einschrebebrief lauten: Tarif vom 01.10.1919: Brief im Fernverkehr bis 20 g = 20 Pf. + Einschreibgebühr = 30 Pf. = insgesamt 50 Pf.

Frankiert wurden nur 40 Pf., also 10 Pf. unterfrankiert!?

Eine Drucksache wird es nicht sein, oder das ein Spaßvogel die nicht entwertete Marke nachträglich aufgeklebt hat.

Der Einschreibzettel wurde abgestempelt und ich nehme nicht an, das der Postbeamte die Marke versehentlich verfehlt hat. Der Brief war verschlossen und wurde geöffnet.

Da es sich um ein Einschreiben handelte, musste der Brief ja am Postschalter aufgegeben werden. Der Brief wurde mit 4 Marken zu 10 Pf. frankiert. Nur 3 Marken und der Einschreibzettel wurden abgestempelt und entwertet. Für mich bedeutet das, dass man damit anzeigte, das die Einschreibgebühr über 30 Pf. bezahlt wurde.

Für das Porto hat der Absender wohl (Die Hälfte vom Gesamtporto) eine Marke zu 10 Pf. als anteilige Portobeteilung aufgeklebt. Die wurde wohl von der Saarbrücker Post anerkannt und nicht beanstandet und auch in Saarbrücken sowie auch nicht in Hannover mit einer Nachgebühr belegt. Wahrscheinlich hat der hannoversche Postbote die restlichen 10 Pf. des Portos beim Empfänger in bar erhoben. Die Ankunft des Briefes in Hannover wurde rückseitig gestempelt, aber der Empfang des restlichen Portos nicht quittiert. Auch die vom Absender verklebte Marke wurde nicht entwertet.

Soweit meine Annahmen. Ich finde es ziemlich kleinlich von der Bank.

Gab es hierzu irgendwelche Bestimmungen? Ich bitte Euch mich zu korrigieren und den Sachverhalt korrekt darzustellen.

Gruß Detlef
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/14630
https://www.philaseiten.de/beitrag/241012