Thema: Briefankündigung - ein Service von Deutsche Post AG und 1&1
drmoeller_neuss Am: 06.08.2020 11:19:38 Gelesen: 18520# 48@  
@ Journalist [#47]

Die Bilder der Sendungen werden ja nicht zur zu diesem neuen Zweck erfasst. Sie wurden vorher intern schon für die Kodierung und Sortierung genutzt, aber auch für die Entgeltsicherung, die Marktanalyse und einige andere Dinge wie beispielsweise die interne Sendungsverfolgung bei Einschreiben.

Dieser Satz dürfte einigen Sprengstoff mit Blick auf den Datenschutz enthalten. Ich sehe keine Probleme bei nachweispflichtigen Sendungen, wo die Post für den Verlust haftet, und natürlich bei Einwilligung des Kunden bei der neuen "Briefankündigung" (wobei auch hier Zweifel angebracht sind, da nur der Empfänger der Speicherung der Daten zugestimmt hat).

Auf welcher Rechtsgrundlage speichert die Post Photos von Briefumschlägen und wie lange? Die Absenderangabe wird für die Codierung und die Zustellung nicht benötigt.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/14607
https://www.philaseiten.de/beitrag/241024