Thema: Deutsches Reich Amtsblattverfügungen
blaujacke Am: 12.08.2020 15:29:40 Gelesen: 1437# 2@  
@ blaujacke [#1]

Ich muß hinzufügen, daß der Rohrpostbrief von BERLIN NW 5 über die RPBetrSt NW 21 zur RPBetrSt C 45 (Ankunftsstempel rückseitig), was also gegen einen RP-Anschluß bei NW 5 spricht. Außerdem wird in den Adressbüchern erst ab 1901 ein Rohrpostamt angegeben.

[Beiträge [#1] und [#2] redaktionell verschoben aus dem Thema "Die Poststempel Berlins"]
 
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