Thema: Briefankündigung - ein Service von Deutsche Post AG und 1&1
drmoeller_neuss Am: 13.08.2020 21:33:47 Gelesen: 17685# 63@  
Dem Absender würde dieser Service nutzen, da der Absender zeigen kann, dass augenscheinlich ein bestimmtes Poststück an die deutsche Post übergeben wurde.

Für Poststücke, die persönlich übergeben werden müssen, macht das für beiden Seiten Sinn. Aber das gibt es bereits heute schon, wenn auch manchmal die Sendungsverfolgung nicht ganz zuverlässig ist.

Man darf sich keinen Illusionen hingeben, dass die Deutsche Post diesen Service aus reiner Menschenfreude oder technischer Verliebtheit anbietet. Da stehen knallharte Geschäftsinteressen dahinter. Die Datensätze aus Absender und Empfängerangaben sind bares Geld wert. Weniger der Briefumschlag von Tante Lieschen zur Kommunion, aber die Information, welche Presseerzeugnisse eine Person bezieht, liefert schon ein gutes Profil. Als Gartenmarkt könnte ich bei der Deutschen Post dann alle Kombinationen abrufen, die eine Gartenzeitschrift in einem bestimmten Postleitzahlenbereich abonniert haben.

Kritisch sehe ich an dieser Stelle den Datenschutz, der nun einmal in Deutschland einen hohen Stellenwert hat. Anwälten mag das Thema lästig sein, aber es ist nun einmal Gesetz. Der Schutz des Empfänger ist unkritisch, da er selbst die Einwilligung gegeben hat. Wie sieht es mit dem Absender aus? Kann der Absender dem Datensammeleifer der Deutschen Post widersprechen?
 
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