@ time.classics
[#12]Zur Auffrischung des Gedächtnisses:
Die einstweilige Verfügung wurde am 5. Mai 2020 ordnungsgemäß zugestellt und zwar per internationalem Einschreiben des Gerichts gemäß §§ 922 Absatz 2, 936, 183 Absatz 2 ZPO.
Einschreiben RV842460985DE - Zustellung durch die belgische Post erfolgt am 5. Mai 2020 um 14:14 Uhr - Rückschein, unterzeichnet wegen Corona durch dem Postzusteller mit dem Zusatz "Q".
Der Rückschein liegt mir vor.
Und hier - nur als Gedankenstütze -
ein Schriftstück: