Inlandsbrief der Gemeindeverwaltung Westmalle nach Brüssel. Laut königlichem Dekret vom 26.04.1927, und als Erneuerung des Dekrets vom 25.04.1925, gab es für die Servicekorrespondenz der Gemeinde- und Provinzveraltungen gesonderte Tarife. So musste für den offenen Versand eines Briefes nur das halbe reguläre Porto bezahlt werden. Im unten zu sehenden Brief vom 25.07.1974 waren dies also nur 2,50 F statt 5 F (Portoperiode vom 01.10.1973 - 14.12.1974).
Grüße, Stefan