Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
Richard Am: 01.02.2010 11:16:38 Gelesen: 27961# 11@  
@ Harald Zierock [#2] [#4]

Ich habe das Richard gemeldet, aber anscheinend interessiert das niemanden.

Ich bin geprellt worden, das ist alles. Die Person ist aber immer noch auf Philaseiten angemeldet. Ich hatte Richard darauf aufmerksam gemacht, das er anderen Käufern Bescheid sagt.

Hallo Harald,

bitte beachte zunächst, was ich am 27.12.09 in den Privaten Mitglieder Notizen geschrieben habe:

Von Mitte Dezember bis Ende Februar habe ich arbeitsmässig 'Hochsaison'. Ich komme daher nicht dazu, aktuell alle Mails an mich zu beantworten und bitte um Verständnis.

Ich sehe mich nicht dazu verpflichtet noch Mitarbeiter einzustellen, um Streitigkeiten zwischen Sammlern auf meine Kosten zu klären. Wenn ich kann, schreibe ich säumige Zahler oder Lieferanten an, aber vor März kann ich eben nicht. Ich bin weder Rentner noch Arbeitsloser, sondern Vorstand eines Verlags und muss meinen Job zu Gunsten der vielen zahlenden Kunden erledigen.

Selbstverständlich interessieren mich mögliche B.-Fälle. Diese werden hier notiert und wenn Meldungen von mindestens 2 Mitgliedern kommen, wird die Sperrung und der Ausschluss des entsprechenden Mitglieds geprüft und in aller Regel durchgeführt. Nur, dies ist bisher noch nie vorgekommen.

Wie stellst Du Dir vor, dass ich anderen Käufern Bescheid sagen soll: 'Hallo, ihr seid gerade auf einen Betrüger reingefallen' ? Die Folge wäre, dass ich anschließend mit Rechtsanwälten und Gerichten zu tun hätte und mit einer Klage gegen mich, weil ich Behauptungen verbreite, die ich nicht beweisen kann. Die Kosten die ich riskiere, neben dem Zeitaufwand, liegen zwischen 1.000 und 5.000 Euro.

Nicht-Lieferungen oder Nicht-Zahlungen können z.B. in der PPA Persänlichen Philaseiten Auktion vorkommen. Hier sind die Regelungen der AGB eindeutig:

Die PPA ist ein kostenfreies Angebot der Richard Ebert AG. Sie übernimmt keine Haftung jedweder Art, zum Beispiel bei technischen Störungen, falls der Käufer nicht zahlt oder der Verkäufer nicht liefert. Jeder Anspruch an die Richard Ebert AG ist ausgeschlossen. [...]

Käufer und Verkäufer schliessen Verträge auf eigene Rechnung und im eigenen Namen ab, deren Abwicklung (Versand der Ware, Zahlungsmodalitäten und deren Durchführung) sie selbst regeln. Bei Auktionskäufen auf Internet-Handelsplattformen ist es üblich, dass der Käufer innerhalb von 1 Woche den geforderten Rechnungsbetrag überweist und der Verkäufer sofort nach Zahlungseingang die Ware versendet. Abweichende Bedingungen sollten vor der Auktion per E-Mail geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Richard Ebert AG ist nicht Vertragspartner des Käufers oder Verkäufers, sofern sie nicht selbst als Käufer oder Verkäufer auftritt. Jegliche Ansprüche (Zahlungsforderungen, Lieferung, Gewährleistung, Haftung) müssen direkt gegenüber dem jeweils anderen Handelspartner geltend gemacht werden. Die Richard Ebert AG haftet nicht für die Vereinbarungen, die Käufer und Verkäufer miteinander abschließen, ebenso wenig für die Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Verfügbarkeit der Angebote oder für die Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft des Käufers.


Wer damit nicht einverstanden ist, darf die PPA nicht in Anspruch nehmen. Sinngemäß gilt dies auch für alle anderen Angebote, die auf den Philaseiten zu sehen, wie Kauf, Verkauf und Tausch.

Zum von Lars erwähnten B-Wort: Jemanden öffentlich als B. zu bezeichnen, kann teuer werden, auf jeden Fall mit vierstelligem Risiko. Mir ist das auf einer anderen Internetseite einmal so gegangen, dass ich jemanden so bezeichnet hat. Dabei habe mich auf Berichte einer öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Seite bezogen. Kosten rund 5.000 Euro. Das Gericht hat sich nur dafür interessiert, ob der Betreffende bereits rechtskräftig verurteilt war, das war er nicht. Inzwischen wurde die Firma, bei der er als Geschäftsführer tätig war, von der Staatsanwaltschaft geschlossen, es wird wegen vieler Delikte ermittelt.

Was können Sie tun, wenn Sie Ärger haben ?

Auf den Philaseiten gibt es die Bewertungsfunktionen für die Auktion sowie für den Tausch- und Handelspartner. Dort können Sie bewerten und kurz den Grund beschreiben. Die Bewertung kann für Tausch- und Handelspartner von Ihnen später korrigiert werden, in beide Richtungen. Alle Mitglieder sollten im eigenen Interesse von einer Bewertung Gebrauch machen !

Dann können Sie Strafanzeige wegen Betrug oder anderer Delikte erstatten. Dazu brauchen Sie keinen Anwalt, es entstehend keine Kosten. Sie können auch die Hilfe der Kriminalpolizeit oder Staatsanwaltschaft an Ihrem Wohnort in Anspruch nehmen.

Allerdings nützt es Ihnen nichts, wenn Ihr Handelspartner rechtskräftig verurteilt wird. Sie werden weder Geld noch Ware erhalten bzw. zurück erhalten.

Wenn Sie zivilrechtlich vorgehend, sollten Sie die Hilfe eines Juristen in Anspruch nehmen. Klären Sie vorher die Kosten durch mehrere Instanzen, für die jahrelange Eintreibung Ihrer Forderung, für Gerichte, Rechtsanwälte, Gutachter usw. Im Inland können die Kosten bei hunderten bis tausenden von Euro liegen, im Ausland bei tausenden bis zehntausenden von Euro. Wenn Ihnen das eine Klage vor dem jeweils zuständigen Gericht wert ist, dann klagen Sie, unter Umständen haben Sie dann 10 Jahre oder länger Ärger und Kosten, Kosten und noch mehr Kosten.

Daher nochmals die Bitte um eine Bewertung der Auktions-, Tausch- und Handelspartner.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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