Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
drmoeller_neuss Am: 03.02.2010 17:19:00 Gelesen: 27745# 21@  
@ Lars Boettger [#20]

Ich kann Lars nur beipflichten: Tauschtage lohnen sich! Man kommt auch nebenbei mit Sammlern in Kontakt und es bieten sich weitere Möglichkeiten. All dies bietet mir Ebay nicht.

Und zum Thema Preis: Ich sehe da keinen grossen Unterschied. Es gibt auf Tauschtagen Anbieter mit überzogenenen Preisvorstellungen, aber die findet man bei ebay auch zu Haufe. Viele Angebote sind sehr günstig, gerade von Privatsammlern, die sich von bestimmten Gebieten trennen und sich den Stress mit eBay ersparen wollen.

Wenn ich aber an bestimmten Sachen interessiert bin, habe ich mich bislang immer mit dem Verkäufer einigen können (Tipp: Anstatt in zähen Verhandlungen den Preis nach unten zu drücken, fragt lieber nach einer "Zugabe". Fast jeder Anbieter hat Positionen, die für ihn nicht interessant sind, da er sich da nicht auskennt, keinen Kundenkreis hat etc. Ausserdem ist es psychologisch geschickter, den geforderten Preis zu zahlen und etwas mehr Ware zu bekommen, da hier der Händler sein Gesicht bewahrt. Schliesslich hat er ja sein Geld ohne Abzug bekommen).

Getauscht habe ich auch viel, sogar meine vermeintlichen "Ladenhüter" sind weg. Natürlich kann man mit Bund postfrisch/gestempelt ab 1960 nicht viel reisen.

Generell ist eBay die bessere Einkaufsquelle für gebrauchtes Zubehör, z.B. Vordruckalben. Die findet man eher selten auf Tauschtagen. Dafür sind die Groschenbücher und die Belegekisten auf Tauschtagen immer sehr ergiebig. Und einen Beleg bekommt man bei Ebay selten unter 2,-- EUR mit Porto.

@ Richard [#11]

Für alle: eBay, delcampe, Richards PrivatAuktion etc. sind nur Plattformen. Käufer und Anbieter müssen sich schon selbst einigen. Früher gab es private Kleinanzeigen in der Tageszeitung. Wer wäre damals ernsthaft auf die Idee gekommen, die Zeitung zur Schlichtung eines Streites zwischen Verkäufer und Käufer heranzuziehen?

Ich kann die Argumentation aber nicht nachvollziehen, warum Richard hier einen jahrelangen Streit durch mehrere Instanzen befürchtet. Der Fall ist eindeutig: Vereinbart war ein versicherter Versand, also hat der Verkäufer entweder die Ware zu liefern oder bei einem glaubwürdigen Postverlust die Ersatzleistung in Geld.

Da wird man schnell einen entsprechenden Titel erwirken können. Natürlich ist der wertlos, wenn der Verkäufer inzwischen pleite (= Privatinsolvenz) ist.
 
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