Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
Richard Am: 04.02.2010 20:57:28 Gelesen: 27640# 26@  
@ drmoeller_neuss [#21]

Danke für Deine sehr qualifizierte Meinung.

Ich kann die Argumentation aber nicht nachvollziehen, warum Richard hier einen jahrelangen Streit durch mehrere Instanzen befürchtet. Der Fall ist eindeutig: Vereinbart war ein versicherter Versand, also hat der Verkäufer entweder die Ware zu liefern oder bei einem glaubwürdigen Postverlust die Ersatzleistung in Geld.

Ist der Fall wirklich eindeutig ? Der Verkäufer wohnt in Österreich und antwortet nicht, der Käufer in Frankreich. Wo ist zum Beispiel der Gerichtsstand ? Gibt es internationale Mahnbescheide ? Gibt es, wenn der Fall vor Gericht geht, Anwaltszwang, also für den Käufer aus Frankreich mit seinem Anwalt oder einem Korresponzanwalt in Österreich ? Wie hoch sind die Gerichts- und Anwaltskosten ? Werden diese der Forderung gerichtlich zugeschlagen ? Wo wird eine grenzüberschreitende Forderung vollstreckt ? Wie lange kann ein grenzüberschreitender Titel, falls es einen solchen in Österreich gibt, vollstreckt werden ? Wer überwacht den lieferunwilligen Österreicher bei Umzug, um in späteren Jahren zu vollstrecken ?

Das sind nur einige meiner Fragen in diesem 'eindeutigen' Fall, wovon ich davon ausgehe, dass dir die involvierten Länder nicht bekannt waren. Und wenn dann gerichtlich letzinstanzlich gewonnen wurde, tritt vielleicht das ein, was Du geschrieben hast:

Da wird man schnell einen entsprechenden Titel erwirken können. Natürlich ist der wertlos, wenn der Verkäufer inzwischen pleite (= Privatinsolvenz) ist.

Der Käufer muss sich vorher fragen, ob er vierstellige Kosten einsetzen möchte, um vielleicht seine 300 Euro erstattet zu bekommen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2188
https://www.philaseiten.de/beitrag/24607