Thema: Neues vom BPP - Bund philatelistischer Prüfer
Richard Am: 09.10.2020 09:30:40 Gelesen: 54575# 125@  
Liebe Mitglieder und Mitleser,

aufgrund der hier im Forum kontrovers diskutierten Meinungen zum Ausscheiden des Herrn Dr. Heister aus dem BPP hat Herr Christian Geigle als Präsident des BPP heute zu den Gründen der Suspendierung des Herrn Dr. Heister Stellung genommen. Mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis zitiere ich aus dem Schreiben von Herrn Geigle:

"Sehr geehrter Herr Ebert,

nachdem einige Rückfragen kamen, aber heute auch eine Meldung des VP in Ihrem Forum zur Suspendierung von Dr. Heister im BPP bis 31.12.2020, will ich Ihnen (ausnahmsweise) den Grund für die Suspendierung nennen.

Auf der MGV 2018 wurden die überarbeiteten Attestrichtlinien des BPP vorgestellt, umfassend diskutiert und abschließend mit nur einer Gegenstimme beschlossen. Die Gegenstimme kam von Herrn Dr. Heister.

Es ist für alle Mitglieder per Satzung verpflichtend, zumindest alle fünf Jahre an der MGV des BPP teilzunehmen. Die Nichtteilnahme an fünf aufeinanderfolgenden MGV ist ein Ausschlussgrund, der gezogen werden kann, aber nicht muss. Herr Dr. Heister hat in den vergangenen 20 Jahren lediglich zwei MGV besucht: 2012 und 2018. Im Jahr 2018 war sein Erscheinen zwingend erforderlich, weil er die außerordentliche Verlängerung für das 76. und 77. Lebensjahr (2019 und 2020) beantragt hatte. Dieser Antrag wurde vom BPP-Vorstand befürwortet und in der MGV einstimmig angenommen.

Die wenigen Atteste, die seitdem von Herrn Dr. Heister angefertigt wurden, entsprechen in zahlreichen Einzelpunkten nicht den Attestrichtlinien, die für alle BPP-Prüfer verbindlich gelten. Da sich Herr Dr. Heister offensichtlich weigerte, eine verbindliche Richtlinie umzusetzen, wurde sein Antrag auf außerordentliche Verlängerung für 2021 und 2022 vom Vorstand nicht befürwortet, womit seine aktive Prüftätigkeit im BPP satzungsgemäß zum Ende des Jahres 2020 endet.

Zeitgleich wurden die zahlreichen Verstöße gegen Regelwerke des BPP untersucht mit dem Ergebnis, dass die Prüftätigkeit vorübergehend suspendiert wurde, um weiteren Verstößen vorzubeugen, die ein negatives Licht auf den BPP und seine Mitglieder werfen könnten.

Der Umstand, dass Herr Dr. Heister noch während seiner Mitgliedschaft im BPP dem VP beigetreten ist, hat mit seiner Suspendierung überhaupt nichts zu tun.“
 
Quelle: www.philaseiten.de
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