Kammergericht BerlinAusgabe 16.03.1968 - 500 Jahre Kammergericht Berlin - MiNr. 320
Das Kammergericht (KG) [1] ist das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin. Es wurde 1468 erstmals urkundlich erwähnt und gilt als das älteste noch arbeitende Gericht Deutschlands.
Glückauf!
Claus
[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kammergericht