Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
drmoeller_neuss Am: 07.02.2010 12:24:46 Gelesen: 27409# 33@  
@ petzlaff [#32]

Bei den Aufbewahrungspflichten muss zwischen Privatpersonen und Unternehmern unterschieden werden. Unternehmer waren schon immer verpflichtet, nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben Rechnungen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Für Privatpersonen gab es bislang keine Vorschriften. Man kann nach wie vor den ALDI-Kassenbon nach dem Kauf wegwerfen. Eine Ausnahme: Als Maßnahme zum Kampf gegen die Schwarzarbeit sind seit 2005 auch Nichtunternehmer verpflichtet, Handwerkerrechnungen 2 Jahre lang aufzuheben (§ 14b Abs. 1 S. 5 Nr. 1 UStG). Dies betrifft aber nur Dienstleistungen, welche in Zusammenhang mit einer Immobilie erbracht wurden. Briefmarkenreparaturen stehen nicht in Zusammenhang mit einem Grundstück, hier können Sammler nach wie vor das corpus-delicti nach Bezahlung entsorgen.

Off-topic: Auch als Privatperson ist es natürlich sinnvoll, Rechnungen aufzubewahren, z.B. um Garantieansprüche geltend zu machen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Zum Thema Rechtsgültigkeit einer Email: was nützt es, wenn ich den Zugang einer Email beweisen kann, aber nicht sicher sagen kann, wer der Empfänger ist (Stichwort: Authentizität)?

Bei den meisten Internetplattformen kann man sich einfach anmelden, die Daten werden nicht überprüft. Bei Google-Mail fülle ich einfach das Webformular aus, und habe schon eine Email-Adresse.

Auch ich musste mich weder bei Delcampe noch bei Ebay besonders anmelden, z.B. nach dem PostIdentverfahren. Banken führen Überweisungen aus, wenn die Kontonummer und die Bankleitzahl zusammenpassen. Der Name des Empfänger spielt keine Rolle mehr. Das Risiko, insbesondere bei Käufen nach dem Ausland und aus dem Ausland besteht darin, Geld auf ein unbekanntes Konto überweisen zu müssen. Wenn man Pech hat, ist das Geld weg, und der Ebay-Verkäufer spielt "toter Mann".
PayPal bietet in dieser Hinsicht eine gewisse Sicherheit, hat aber dafür andere Macken. Bei einem grösseren Einkauf im Ausland bleibt also nur, sich vorher selbst über die Seriösität des Verkäufers zu informieren, und z.B. nachprüfbare Referenzen per Scan anzufordern. Händler sind im Handelregister eingetragen, und man kann bei der lokalen Handelskammer nachfragen. Privatpersonen können z.B. ihre Hausbank als Referenz angeben.

Ein Geschäftsführer von Ebay ist damit aufgefallen, dass er bei seinen privaten Auktionen von allen payPal-Zahlern eine Kopie des Passes angefordert hat.

Deswegen mein Vorschlag mit dem Einschreiben-Rückschein. Wenn der Brief angenommen wird und der Rückschein zurückkommt, stimmen zumindest der Name des Empfängers und die Adresse. Dann machen weitere Schritte unter Umständen Sinn. Wenn man noch nicht einmal den Namen und die Adresse des Verkäufers weiss: Viel Spass bei der Suche in Österreich (oder in Russland oder wer weiss wo sonst auf der Welt). Dann würde ich auch das Geld abschreiben, als wenn ich es direkt der Nigeria-Connection überwiesen hätte.

Und zur Beruhigung: Ich selbst habe schon viel im Ausland eingekauft, und habe gerade gestern einen Einschreibebrief aus Ägypten abgeholt. Die Belege hätte in Deutschland ein vielfaches gekostet, wenn ich sie überhaupt bekommen hätte. Die allermeisten Transaktionen klappen, und die Händler aus Übersee geben sich auch noch richtig Mühe mit der Frankatur.

Übrigens: Hereinfallen kann man auch auf einem Tauschtag. Ich habe jedenfalls noch nie einen Standinhaber nach seinem Namen, geschweige denn nach seinem Ausweis gefragt. Standschilder sind übrigens auch nicht vorgeschrieben. (warum eigentlich nicht?).

Wenn der Tauschtaghändler nie wieder in Erscheinung tritt, bin ich genauso gekniffen, wie wenn ich die Marken in Timbuktu gekauft hätte.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2188
https://www.philaseiten.de/beitrag/24724