Thema: Bilder als Eigentumsnachweise auf den Philaseiten
drmoeller_neuss Am: 07.02.2010 18:38:03 Gelesen: 6742# 3@  
@ petzlaff [#2]

Abbildungen aus z.B. gedruckten oder anderweitig publizierten Auktionskatalogen etc. dürfen jederzeit weiterverwendet werden, da ein Auktionskatalog keine eigenständige Leistung darstellt und wie bereits gesagt, das Besitzrecht sich nicht auf das Urheberrecht überträgt.

Bei Auktionskatalogen wäre mir da nicht so sicher. Schliesslich ist ja nicht mit dem einfachen Scan getan, das Auktionshaus muss aus Sammlungen die geeigneten Marken und Seiten erst zusammenstellen, ggf. nachbearbeiten etc. Ich sehe da durchaus eine eigenständige Leistung, und würde im Zweifelsfall lieber beim Auktionshaus nachfragen.

Die Stempeldatenbank stellt ja nur Teile der Belege da, und das sollte durch das Zitatrecht gedeckt sein. Es geht natürlich nicht, dass Stempelhandbücher 1:1 ihren Weg in die Stempeldatenbank finden, aber das ist ja bislang auch nicht passiert.

Ein anderer Punkt, den ich viel kritischer finde: Es werden immer wieder moderne Belege mit voller Absender und Empängerangabe gezeigt. Solange beide damit einverstanden sind, ist das in Ordnung. Ansonsten mache ich zumindest die Namen unkenntlich, um potentiellen Ärger zu vermeiden.
 
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