Thema: Portobestimmung von Belegen
BD Am: 09.02.2010 20:09:47 Gelesen: 198847# 60@  
@ Postgeschichte [#55]

Hallo Manfred,

was haben Wertbriefe und Einschreiben immer gemein: Der Absender erhielt einen Einlieferungsschein, der Beamte schrieb den Brief in sein Einlieferungsbuch ein, der Versand erfolgte zum nächsten Postamt mit einer gesonderten Briefkarte, wo die annehmende Postanstalt den Erhalt signierte, der Empfänger musste den Erhalt unterzeichnen.

Der Einlieferungsschein und das Zustellen gegen Unterschrift waren die Hauptgründe fürs Publikum, diesen Versand zu nehmen. Der Einlieferungsschein half beim Verlust der Sendung, der Versender erhielt bei Einschreiben einen feststehenden Pauschalbetrag, beim Wertbrief die volle angegebene Summe. Ob die Gebühr für diese Dienstleistungen Einschreibegebühr hieß oder vor dem 1.10.1919 in die Beförderungsgebühr für Wertbriefe eingearbeitet war, ist eigentlich egal. Man nannte es bei Wertbriefen vor dem Datum fürs Publikum nicht Einschreibegebühr. Sehr interessant der Brief von Roedsand [#33] von 1914, der Wertbrief lief mit einer Nummer nach Wilmersdorf, war dort falsch, wurde umkartiert mit einer neuen Nummer und lief nach Halensse.

Aber nun unten: Der Wertbrief nach Wien auch 1914 hatte keine Nummer, aber er wurde genau so bearbeitet wie der andere, er war eingeschrieben in eine extra Briefkarte, lag im Postsack gesondert und jeder Beamte war froh, wenn der nächste unterschrieben hatte. Denn so war er nicht bei Verlust haftbar zu machen.

Sehr verwirrend ist natürlich in der Literatur zu 1900: Einschreibebriefe dürfen keine Wertangabe haben.

Ist aber logisch, denn man kann nicht einen Brief in zwei Begleitkarten eintragen oder zweimal ins Einlieferungsbuch, denn Wertbriefe wurden immer eingeschrieben, aber nicht in einer Liste mit normalen Einschreiben.

Soweit meine Meinung.

Es gab wohl eine kurze Zeit ab dem 1.1.1924 einen Wertbrief ohne Einschreiben, da muss ich noch einmal schauen.

Beste Grüsse Bernd


 
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