Thema: Portobestimmung von Belegen
Postgeschichte Am: 09.02.2010 21:18:29 Gelesen: 198874# 61@  
@ BD [#60]

Hallo Bernd,

vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen, die sich weitgehend auch mit meinen Vorstellungen des Wertbriefverkehrs decken. Ich hätte mich auch gewundert, wenn es entgegen der Veröffentlichung der neuen Postordnung die Einschreibgebühr bei Wertbriefen schon vorher einbezogen worden wäre. Die von mir im Beitrag [#55] dargestellte Berechnung der Wertbriefgebühr erfolgte erst ab dem 1.10.1919. Vorher wurde die Wertbriefgebühr aus einer Beförderungsgebühr (enthielt nicht exakt die Einschreibgebühr) und der Versicherungsgebühr gebildet.

Daß der Wertbrief als nachzuweisende Sendung in einer Anschreibung geführt (eingetragen oder eingeschrieben) werden musste ist einleuchtend und anhand einer Nummer zu identifizieren. Die Wertbriefe waren auch in separaten Behältnissen (Wertsack) zu verpacken und getrennt von den üblichen Einschreiben (es gab auch Ausnahmen) zu befördern. Die Aussage, daß Einschreibbriefe keine Wertangabe haben dürfen, erscheint auf den ersten Blick verwirrend, trifft aber auch heute noch auf die neuen Wertbriefe zu, die zwar einen besonderen Einschreibzettel haben, aber keine Wertangabe. Der Grund dürfte die Gefahr des Diebstahls sein, der bei einer Angabe Begehrlichkeiten wecken würde.

Du siehst Bernd, wir sind gar nicht so weit voneinander entfernt.

@ Hawoklei [#54]

Die Frage "Ist ein Wertbrief eigentlich immer automatisch auch "Einschreiben"? ist, wie ich bereits mitteilte habe, zu beantworten: Ab dem 1.10.1919 - Ja.

Bei dem zweiten von Dir gezeigten Beleg fehlt in der Tat der Oberrand, auf dem die Wertangabe gestanden haben muß. Dies ist aus der Abbildung der Rückseite des Briefes zu erkennen. Die Rückklappe geht nicht bis zum linken und rechten Rand, d.h. es fehlt oben etwa 1 bis 1,5 cm. Außerdem ist der bei Wertbriefen charakteristische Unterstrich auf der Vorderseite noch erkennbar. Ansonsten würde ja auch die Porterklärung nicht stimmen.

Gruß
Manfred
 
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