Thema: Portobestimmung von Belegen
Postgeschichte Am: 09.02.2010 22:11:27 Gelesen: 198734# 63@  
@ BD [#62]

Hallo Bernd,

warum die Einschreibgebühr bei Wertbriefen vor dem 1.10.1919 nicht in die Gebühr eingeflossen ist, ist doch unerheblich. Die Gesetzgeber und die Reichspost sahen damals noch nicht die Notwendigkeit, diese mit einzubeziehen. In 1919 (oder auch schon früher) haben sie eine Möglichkeit gesehen, die Gebühren anzuheben. Diese Verfahren kann man in der heutigen Zeit auch beobachten. Hinterher aber zu fragen, warum die Gebühr nicht schon viel früher erhoben wurde, stellt sich doch nicht wirklich, oder?

Den von Dir gezeigten Brief hätte es auch gegeben, wenn die Einschreibgebühr schon zu diesem Zeitpunkt in die Gebührenberechnung eingeflossen wäre. Nur die Gebühr wäre höher gewesen.

Die Gebühr für den Brief setzt sich zusammen:

1. Gebühr für einen Geldbrief bis 250 g, über 10 Meilen 40 Pf,
2. Zuschlag wegen Unfrankierter Versendung 10 Pf,
3. Versicherungsgebühr 5 Pf je 300 Mark 15 Pf,
Insgesamt 65 Pf,
 


Die nachträglich berechneten 10 Pf. sind Zustellgebühren des Landzustellers in Bayern. Die erhobene Nachgebühr von 75 Pf beinhaltet also keineswegs eine Einschreibgebühr.

Schlaflose Nächte sollen die Gebührenberechnungen aber nicht machen, sondern Freude. :-)

Gruß
Manfred
 

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