Thema: Portobestimmung von Belegen
Postgeschichte Am: 09.02.2010 23:09:13 Gelesen: 198797# 65@  
@ BD [#64]

Hallo Bernd,

Du musst nicht bei Einschreibbriefen schauen (es war doch keiner !), sondern bei Wertbriefen! Wenn Du die Einschreibgebühr in der Beförderungsgebühr wiedererkennen möchtest, rechne einfache das Porto für einen gewöhnlichen Brief bis 250 g (= 20 Pf) und die Einschreibgebühr (= 20 Pf) zusammen und erhältst auch die Beförderungsgebühr. Dies sagt aber nicht aus, daß es nun ein Einschreibebrief ist und nicht unfrankiert befördert werden durfte. Wertbriefe und Nachnahmen im Inland schon. In das Ausland bestand hierfür Frankierungszwang.

Gruß
Manfred
 
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