Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
saintex Am: 06.11.2020 00:40:38 Gelesen: 65090# 199@  
@ dr31157 [#198]

Hallo Detlef,

der Luftpostbrief wurde ausweislich des Stempeldatums am 12.05.1934 in Wuppertal aufgegeben. Neben den gewöhnlichen Gebühren für einen Brief in die Schweiz wurde ein Luftpostzuschlag erhoben, der im Mai 1934 für Luftpostbriefe in die Schweiz je 20 Gramm 15 Rpf. betrug. Die gewöhnlichen Gebühren für einen Brief in die Schweiz betrugen im Mai 1934 bis zu einem Gewicht von 20 Gramm 25 Rpf., bei einem Gewicht über 20 Gramm bis zu 40 Gramm 40 Rpf.

Bei einem Gewicht des Briefes über 20 Gramm und nicht mehr als 40 Gramm wäre Dein Luftpostbrief danach portogerecht frankiert ( 40 Rpf. + 2x15 Rpf. = 70 Rpf.).

MfG

Wolfgang

Quellennachweise

Luftpostliste, Ausgabe Mai 1934, herausgegeben vom Reichspostministerium
Paul-Jürgen Hueske, Die Luftpostzuschläge für Europa (Auswertung der Deutschen Luftpostlisten von 1933 bis 1945), 1 Aufl. Soest August 2011
MICHEL Postgebühren-Handbuch Deutschland, 2. Aufl. München 2004
 
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