Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
saintex Am: 06.11.2020 18:58:34 Gelesen: 65025# 201@  
@ dr31157 [#200]

Hallo Detlef,

der Luftpostzuschlag von 15 Rpf. je 20 Gramm galt im Mai 1934 nicht nur für Briefsendungen in die Schweiz sondern auch für Briefsendungen in die meisten übrigen Länder des europäischen Auslands. Ausgenommen waren die nachfolgenden Länder/Gebiete, für die im Mai 1934 ein nach Gewicht gestaffelter reduzierter Luftpostzuschlag galt (vg. Luftpostliste Ausgabe Mai 1934 Seite 2): Saargebiet, Freie Stadt Danzig, Litauen (einschl. Memelgebiet) und Österreich.

Im Übrigen verfügst Du ja offensichtlich mit der Publikation von Reinhold Schwarzer, Die Luftpostgebühren für deutsche Briefsendungen nach dem Ausland, Osnabrück 1989 selber über einschlägige Fachliteratur, um beurteilen zu können, ob Luftpostbriefen aus dem Zeitraum 1924-1945 portogerecht frankiert sind. Die gewöhnlichen Gebühren für Briefsendungen ins Ausland sind bei Schwarzer auf Seite 43 im Gliederungspunkt 4.1.2 dargestellt. Die Luftpostzuschläge für Briefsendungen in das europäische Ausland finden sich bei Schwarzer auf Seite 53 im Gliederungspunkt 5.1.2 „Luftpostzuschläge für Europa“ und dort für die Schweiz in der lfd. Nr. 21.

MfG

Wolfgang
 
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