Thema: Zusatzleistung Alterssichtprüfung
DL8AAM Am: 12.11.2020 17:37:06 Gelesen: 4838# 9@  
@ Araneus [#8]

Das deutet darauf hin, dass in diesem Fall nicht der (kostenpflichtige) Service Alterssichtprüfung gebucht wurde, dass also der Vermerk "ab 18+" keine postalische Vorausverfügung ist.

Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass der "postalische Versender" des Pakets, nämlich "DHL Solutions Fashion GmbH" (ein Logistikdienstleister aus dem Hause DHL), für die Auslieferung der alterbeschränkten Ware keine "Altersprüfung" durchführt.

Wenn ich das Geschäftsmodell richtig verstanden habe, hat der Kunde bei der whisky.de GmbH & Co KG hochprozentigen Whiskey bestellt, wobei diese Firma selbst aber kein eigenes Versandlager unterhält und selbst auch keine Päckchen packt bzw. verschickt. Diese Logistik-Aufgabe (Lager, Verpackung und Versand) wird durch das Versanddienstleistungsunternehmen DHL Solutions (hier am Standort Kirchheim [1]) im Auftrag von whisky.de durchgeführt. Da man aber Whiskey erst Personen über 18 zugänglichen machen darf, dürfte DHL hier trotzdem "aufpassen", damit sie keinen Ärger mit dem Gesetz bekommen.

Gegenstand dieser DHL-Tochter (gemäß Handelsregister) "... die Erbringung logistischer Leistungen jeder Art, insbesondere im Bereich der Versorgung, der Materialerhaltung und des Transportwesens sowie der Betrieb von Speditions-, Umschlags- und Lagereigeschäften, die damit zusammeshängenden Vermittlungs- und sonstigen Geschäfte.".

Möglicherweise ist das in diesem Fall die 18er Prüfung nicht das kostenpflichtig, individuell zubuchbare Angebot ("das mit dem Secheck"), sondern das alles mag vielleicht durch den "All Inclusive"-(Rahmen-)Vertrag zwischen whisky.de und dem Logistiker DHL Solutions pauschal mit abgedeckt sein - deshalb keine secheckige Produktkennzeichnung und deshalb auch keine Produktkennzeichnung im Tracking. Aber damit der DHL-Zusteller trotzdem entsprechend informiert ist, dass er die von DHL gepackte Sendung nur Personen über 18 übergeben darf, könnte ich mir gut vorstellen, dass sein "Arbeitgeber" diese Art der Kennzeichnung gewählt hat, als eine Art von interner Dienstanweisung. Das heisst aber trotzdem, dass diese Angabe "ab 18+" zumindest eine (semi-) postalische Vorausverfügung (innerhalb des Hauses DHL) ist.

Beste Grüße
Thomas

https://www.gewerbegebiete.de/profil/logistikdienstleister/221/DHL-Solutions-Fashion-GmbH
https://www.northdata.de/DHL+Solutions+Fashion+GmbH,+Bonn/HRB+24940
 
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