Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
saintex Am: 12.11.2020 22:54:49 Gelesen: 64676# 206@  
@ dr31157 [#205]

Hallo Detlef,

laut Hueske, Luftpostzuschläge für Europa, Soest 2011 Seite 60 betrug der Luftpostzuschlag für Briefsendungen in die Niederlande im September 1938 je 20 Gramm 10 Rpf. Dieser Zuschlag war am 01.08.1938 in Kraft getreten. Davor betrug der Luftpostzuschlag für Briefsendungen in die Niederlande bis 31.07.1938 je 20 Gramm 15 Rpf. Deine eigenen Recherchen zur Höhe des Luftpostzuschlages für Briefsendungen in die Niederlande waren also richtig. Der Luftpostbrief ist damit um 5 Rpf. überfrankiert.

Es sind verschiedene Gründe denkbar, warum der Luftpostbrief überfrankiert ist. Möglich ist natürlich, dass sich der Schalterbeamte geirrt und dem Absender bei der Einlieferung des Luftpostbriefes am Schalter den bis 31.07.1938 gültigen höheren Luftpostzuschlag berechnet hat. Wahrscheinlicher erscheint mir jedoch ein entsprechender Irrtum des Absenders, der von der zum 01.08.1938 in Kraft getretenen Tarifreduzierung keine Kenntnis hatte und daher den von ihm selber überfrankierten Luftpostbrief am Schalter einlieferte. Oder der Absender hatte zwar Kenntnis von der Tarifreduzierung, hatte zur Vervollständigung des Portos jedoch nur eine 15 Rpf Marke zur Hand und wollte diese aufbrauchen.

MfG

Wolfgang
 
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