Thema: Zusatzleistung Alterssichtprüfung
Araneus Am: 23.11.2020 10:20:24 Gelesen: 4731# 10@  
@ DL8AAM [#9]

"Das heisst aber trotzdem, dass diese Angabe "ab 18+" zumindest eine (semi-) postalische Vorausverfügung (innerhalb des Hauses DHL) ist."

Hallo Thomas,

ich sehe das anders. Der Zusteller achtet in der Regel bei der Zustellung nicht darauf, wer der Absender eines Pakets ist, und sucht sicherlich auch keine Hinweise auf irgendwelche Einschränkungen bei der Zustellung. Er scannt die Sendung ein und stellt sie zu. Eine Vorausverfügung erscheint auf dem Display oder auf der Zustellliste und fordert ihn auf, entsprechend zu handeln. Das setzt aber voraus, dass Sendungsnummer und Vorausverfügung digital miteinander verknüpft sind.

Eine Alterssichtprüfung für Pakete kann nicht am Schalter beauftragt werden, sondern nur online. Damit ist die Verknüpfung von Sendungsnummer und Vorausverfügung gesichert.

Was auch gegen deine Hypothese spricht, ist die Position des „18+“-Vermerks. Der Bereich oberhalb der Adresse ist der Absenderbereich, und manche Versender positionieren genau an dieser Stelle ihr Firmenlogo. Beispiele dafür gibt es an anderer Stelle hier im Forum [1].

Ich gehe auch davon aus, dass die "DHL Solutions Fashion GmbH" die Ware nur verpackt und in den Versand bringt. Die Dateien für die Versandpapiere einschließlich des Versandlabels dürften wohl vom Versender stammen.


Pseudo-Vorausverfügungen“ findet man auch bei Versandapotheken, wie folgendes Beispiel zeigt:



Auch hier gehe ich davon aus, dass die „Bitte“ des Versenders nicht verbindlich für den Zusteller ist.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=228944
 
Quelle: www.philaseiten.de
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