Thema: Katalogpreise: Einfluss auf Rechnungen für BPP Atteste und Befunde
Lars Boettger Am: 27.11.2020 17:17:49 Gelesen: 3706# 12@  
@ TeeKay [#2]

Schon seit geraumer Zeit optimiert der BPP die Entgelte dadurch, dass ab bestimmten Katalogwerten Atteste (20 Euro Attestentgelt + 4% Michel) statt Befunde (10 Euro Befundentgelt + 4% Michel) ausgestellt werden, auf denen dann aber auch nicht mehr steht als auf einem Befund.

Das ist aus den folgenden Gründen m.E. eine ziemlich steile These.

1. Der BPP als Verband besteht aus Einzelmitgliedern. Jedes Mitglied kann sein Entgelt bis zur Maximalgrenze berechnen, muss es aber nicht. Wenn ich einen Knochen mit einem Katalogwert von 2.000 Euro vorgelegt bekomme, dann erstelle ich einen Kurzbefund und nehme 1% Prüfvergütung. Ist die Marke qualitativ einwandfrei, dann nehme ich 3% und stelle ein Attest aus - für das ich höchstens 20 Euro berechne. Bei regelmäßigen Kunden kann es deutlich weniger sein.

2. Es kommt darauf an - wenn ich eine ungebrauchte Marke beschreibe, die einwandfrei ist, dann reicht vom Text ein Kurzbefund. Ich muss mich nicht in Prosa ergehen, "echt und einwandfrei" reicht.

3. Zeige bitte ein paar Beispiele (Einzelmarken), wo anstatt eines Befundes ein Attest ausgestellt wurde. Ich erwähne Einzelmarken, weil ich weiss, dass in manchen Prüfgebieten selbst kleine Einheiten massive Aufschläge verdienen und diese auch bezahlt werden.

Prüfer sind Menschen. Manche gehen an die Maximalgrenze, manche sehen es eher differenzierter. Uns alle über einen Kamm zu scheren ist m.E. nicht richtig.

Beste Grüße!

Lars
 
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